Freitag, 12. Juli 2013

Feuer und Flamme für das Grillvergnügen – so ist’s Recht

Quelle: Strandperle
Das Wochenende steht vor der Tür und die Sonne scheint, also ab in den Park oder ans Wasser – den Grill nicht vergessen. Denn was gibt es schöneres als bei dem Wetter die eine oder andere Wurst vom Grill zu genießen? Damit auch alles rechtens ist, hier ein paar nützliche Tipps damit das Grillvergnügen nicht gestört wird:

Brutzeln auf dem Balkon und im Garten
Grundsätzlich ist es  jedem vergönnt auf seinem Miet- oder Wohneigentum an der Frischluft den Grill anzufeuern. Heikel wird es bei der Benutzung eines Holzkohlegrills auf Balkonien oder im Garten. Hier ist die Toleranz der Nachbarn gefragt: Solange sich diese nicht regelmäßig davon belästigt fühlen, geht das in Ordnung. Damit der Hausfriede nicht schief hängt, bietet es sich an, ab und zu auf den Elektrogrill auszuweichen oder einfach die Nachbarn zur Grillparty einzuladen. Wie oft auf dem Balkon und im Garten gegrillt werden darf, ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Manchmal hilft aber schon ein Blick in die Hausordnung, um das herauszufinden.

Barbecue auf öffentlichen Flächen

Was das Grillen auf öffentlichen Grünflächen betrifft, hat jede Stadt (oder jeder Stadtteil) seine eigenen Verordnungen. Manche Bezirke haben Grillzonen auf ihren Wiesen eingerichtet, auf denen sich Freunde der Bratwurst niederlassen können. Es gibt aber auch einige Regeln, die für alle Grünflächen der Republik gelten. Für die meisten Hobbygriller sind diese ganz selbstverständlich. Dazu gehört es zum Beispiel, die Glut ordentlich zu löschen und in die dafür vorgesehenen Container zu geben oder keine offenen Feuer zu entzünden. Aber hättet ihr gewusst, dass Einweggrills die Rasenflächen nachhaltig schädigen und Grillen unter Bäumen das Blattwerk durch die aufsteigende Hitze verletzen kann? Am besten also einen stabilen Grill mitbringen und es sich mit genügend Abstand zu Bäumen auf der Wiese bequem machen.

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